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Hausordnung

WICHTIGER HINWEIS:
 
Das Haus besitzt eine interne Brandmeldeanlage. Es erfolgt keine Meldung an die Feuerwehr oder in das Rathaus. Sollte der Brandalarm ertönen, verlassen Sie sofort über die Fluchtwege das Haus. Verständigen Sie dann umgehend die Feuerwehr (Notruf: 112).
 

§ 1 Öffnungszeiten
 
Veranstaltungen im Bürgerhaus sind grundsätzlich von Montag bis Freitag von 8:00 bis 22:00 Uhr möglich, außer an gesetzlichen Feiertagen sowie in den Sommerferien und Weihnachtsferien. Außerhalb dieser Öffnungszeiten ist der Aufenthalt im Bürgerhaus grundsätzlich nicht gestattet.

§ 2 Regeln zum Umgang und Verhalten
 
Bei Ertönen des Brandalarms verlassen Sie sofort über die Fluchtwege das Haus und verständigen anschließend die Feuerwehr.
 
Die Fluchtwege, insbesondere Flure, Gänge, Treppen und Notausgänge sind freizuhalten.
 
Das Abstellen von Fahrrädern im Haus ist untersagt. Auch die Außenflächen vor den Eingängen dürfen nicht verstellt werden. Fahrradständer befinden sich neben dem Haus.
 
Für Kinderwägen sind Abstellmöglichkeiten ausgewiesen.
 
Im Bürgerhaus der Stadt Heidenheim besteht Rauchverbot. Kerzen, Feuerwerkskörper und offenes Feuer sind auf dem gesamten Grundstück verboten.
 
Sämtliche technischen Einrichtungen dürfen nur von dafür eingewiesenen Personen bedient werden, soweit im Einzelfall nicht eine andere Regelung getroffen wurde.
 
Lärm ist mit Rücksicht auf die anderen Besucherinnen und Besucher des Hauses und die Nachbarschaft zu vermeiden.
 
Achten Sie auf Ordnung und Sauberkeit. Die Räume sind in besenreinem, sauberem und ordentlichem Zustand zu verlassen.
 
Veränderungen beim Mobiliar sind in den ursprünglichen Zustand zurückzuversetzen. Bestuhlungspläne und Pläne für das Mobiliar sind in jedem Raum ausgehängt.
 
Beleuchtung ist auszuschalten, Fenster und Türen sind zu verschließen.
 
Das Mitbringen von Tieren ins Bürgerhaus ist nicht erlaubt. Eine Ausnahme stellen Assistenzhunde dar.
 
Wände, Türen und Mobiliar im Bürgerhaus dürfen weder beklebt noch beschriftet werden. Das Anbringen und Auslegen von Informationen aller Art (Flyer, Plakate etc.) und das Anbringen von Dekorationen sind vorher mit der Vermieterin abzusprechen.
 
Bitte parken Sie nicht in der Hinteren Gasse.
 

§ 3 Hausrecht
 
Die Stadt Heidenheim beauftragt die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, das Hausrecht auszuüben. Sollte kein Mitarbeiter/keine Mitarbeiterin anwesend sein, geht das Hausrecht auf den Veranstalter/die Veranstalterin über.
 
Damit ist die Berechtigung verbunden, Besucher und Besucherinnen des Bürgerhauses, die durch ihr Verhalten einen Anlass dafür geben, aus dem Bürgerhaus und von dem umliegenden städtischen Grundstück zu verweisen.
 
Den verantwortlichen Personen der Stadt ist jederzeit Zutritt zu den Räumlichkeiten zu gewähren.

§ 4 Entscheidungsbefugnis verantwortlicher Personen
 
Den Anweisungen des für die Veranstaltung Verantwortlichen ist Folge zu leisten.

§ 5 Haftung
 
Die Stadt übernimmt keine Haftung für die Beschädigung und den Verlust von mitgebrachten/persönlichen Gegenständen.

§ 6 Inkrafttreten
 
Diese Hausordnung für das Bürgerhaus tritt am 14.05.2024 in Kraft.
 

Kontakt

Stadt Heidenheim
Demografie und Gesellschaft
Bürgerhaus
Hintere Gasse 60
89522 Heidenheim